ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LICON s.r.o.
Gültig ab 1.6.2021
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur als „AGB“ genannt) der Gesellschaft LICON s.r.o., , Svárovská 699, 460 03 Stráž nad Nisou, Tschechische Republik ,Id.Nr. 604 62 183, Ust.Id.Nr. CZ60462183, Eingetragen in das Handelregister des Landesgericht in Ústí nad Labem unter Aktenzeichen C, einfügen 45470 (im Folgenden nur als "Verkäufer" genannt) regeln im Einklang mit den Bestimmungen des § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden nur als „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang oder aufgrund des Kaufvertrags entstehen (im Folgenden nur als „Kaufvertrag“ genannt), der zwischen dem Verkäufer und einer anderen juristischen oder natürlichen Person abgeschlossen wird (im Folgenden nur als „Käufer“ genannt). Sie gelten ab dem 1.Juni 2021. Rechtsbeziehungen, die nicht in diesen AGB oder dem Kaufvertrag geregelt sind, unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages bestätigt der Käufer, dass er sich mit diesen AGB, deren Inhalt ihm bekannt ist, vertraut gemacht hat und mit ihnen einverstanden ist. AGB sind Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Änderungen dieser AGB sind nur dann möglich, wenn sich der Käufer und der Verkäufer darüber im Kaufvertrag, im Nachtrag zum Kaufvertrag oder in einer anderen Vereinbarung schriftlich einigen und wenn es eindeutig ist, welche Bedingungen auf welcher Weise geändert wurden. Im Zweifel ist die Änderung dieser AGB unwirksam.
I. Abschluss des Kaufvertrags
- Die Bestellung des Käufers ist ein Vorschlag zum Abschluss des Kaufvertrags. Aufgrund der Forderung des Käufers verarbeitet der Verkäufer die Bestätigung der Bestellung durch die Ausstellung des Belegs „Angenommene Bestellungen“ und schickt ihn dem Käufer. Der Kaufvertrag wird mit der elektronischen Zustellung der Bestellungsbestätigung an den Käufer abgeschlossen.
- Der Käufer verpflichtet sich, alle Bestellungen in schriftlicher Form vorzulegen. Als schriftliche Form gilt auch die Bestellung, die mit elektronischen Mitteln vorgenommen wird.
- Wenn der Käufer eine größere Menge von Waren mit späteren wiederholten Lieferungen bestellt, deren Zeit und Höhe nicht bestimmt wird, muss er dies rechtzeitig tun, damit es möglich ist, die Waren rechtzeitig zu liefern. Auf Verlangen des Verkäufers ist in diesem Fall der Käufer verpflichtet, mit dem Verkäufer den Lieferplan zu vereinbaren. Wenn der Käufer diese Pflicht nicht erfüllt, bestimmt den Lieferplan der Verkäufer. Im Fall von mündlicher oder telefonischer Bestellung der einzelnen Bestellungen der vereinbarten größeren Warenmenge ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Waren nach mündlicher oder telefonischer Bestellung zu realisieren, im Zweifelsfall gilt jedoch die früher schriftlich vereinbarte Lieferzeit, Menge, Art und der Bestimmungsort der einzelnen Lieferungen. Die durch die Angabe falscher oder unvollständiger Daten in der Bestellung seitens des Käufers entstandenen Kosten und Schäden trägt der Käufer.
- Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die vor dem Abschluss des Kaufvertrags nach den oben angeführten Bestimmungen gemacht werden, die die Lieferungen nach dem später abgeschlossenen Kaufvertrag betreffen, werden ungültig, wenn sie in den Kaufvertrag nicht eingeschlossen werden oder nicht im Einklang mit diesen AGB sind.
- Wenn der Käufer jede beliebige vertragliche oder gesetzliche Pflicht nicht erfüllt, kann der Verkäufer auf deren Erfüllung bestehen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und die Waren einem anderen Interessenten verkaufen. In beiden Fällen hat der Verkäufer das Recht auf den Ersatz des Schadens, der ihm wegen der Nichterfüllung der Pflicht seitens des Verkäufers entstanden ist.
- Wenn der Käufer eine bestätigte „angenommene Bestellung“ storniert und wenn dem Käufer in diesem Zusammenhang Ausgaben entstehen, verpflichtet sich der Käufer diese Ausgaben zu bezahlen. Im Stornofall innerhalb von 24 Stunden von der Bestellungsbestätigung durch das Absenden „Angenommene Bestellungen“ durch den Verkäufer an den Käufer ist der Käufer nicht verpflichtet, die eventuellen Ausgaben des Verkäufers zu bezahlen.
II. Warenlieferung
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Warenlieferung:
- Der Käufer bestimmt in der Bestellung den Lieferort für die Waren und die Adresse des Empfängers der Waren (Bedingung für möglichen Kostenersatz).
- Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich dem Verkäufer die Änderung von Frachtdispositionen bekannt zu geben.
- Der Käufer sichert freie und sichere Zufahrt für das Transportmittel und das Einweisen an den Bestimmungsort zu, besonders falls es sich um eine Baustelle handelt.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Punkte 1., 2. und 3. des Art. II. dieser AGB ausdrücklich zum Bestandteil seines Vertrags mit dritten Personen zu machen, wenn dies zur Erfüllung dieser Pflichten durch den Verkäufer notwendig wird. Bei der Verletzung dieser Pflicht erlischt die Pflicht des Verkäufers, die Ware auszuliefern. Außerdem verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die mit dem Transport verbundenen Kosten zu bezahlen, die der Verkäufer aufwendet, wenn er die Pflicht übernimmt, den Warentransport sicherzustellen. Der Anspruch des Verkäufers auf Ersatz sonstiger Schäden bleibt hiervon unberührt. Wenn der Käufer die gegebenen Dispositionen nach der Vergabe ändert, trägt er alle so entstandenen Kosten selbst.
- Die Lieferung der Ware erfolgt mit Fahrzeugen, die den Transport aufgrund des Vertrages mit dem Verkäufer sicherstellen, oder mit der Übernahme seitens des Käufers. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Verkäufer befugt, die Transportmittel zu bestimmen und ihre Ladefläche voll zu nutzen.
- Wenn die Ware vom Verkäufer befördert werden soll, hat der Käufer dafür zu sorgen, dass die Ladung unverzüglich am Bestimmungsort entladen werden kann und die Fahrzeuge den Entladeort wieder verlassen können; er ist auch verpflichtet sicherzustellen, dass sich die zur Übernahme der Ware berechtigte Person des Käufers am Ort der Lieferung der Ware befindet. Die befugte Person bestimmt den Ort der Entladung, überprüft die Unversehrtheit der Ware und unterzeichnet die Begleitpapiere der Sendung. Als befugte Person gilt diejenige, die das Fahrzeug zum Ort der Entladung dirigiert. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtigt den Verkäufer, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz, insbesondere Kosten für die Beförderung der Waren, geltend zu machen.
- Sichert den Transport der Käufer, verpflichtet er sich sicherzustellen, dass die technische Ausrüstung des für die Entnahme der Ware bestimmten Fahrzeugs für die Beförderung von Gütern geeignet ist. Die Verladung und der Transport der Waren müssen von entsprechend qualifizierten Personen ausgeführt werden. Die Annahme der Ware zum Transport erfolgt während der Arbeitszeit beim Verkäufer. Wenn der Beförderer das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß und nicht rechtzeitig für Verkäufer beistellt, gerät der Verkäufer mit der Warenlieferung nicht in Verzug und der Käufer verliert den Anspruch auf rechtzeitige Lieferung. Es liegt daher im Ermessen des Käufers, den Frachtführer oder den Empfänger der Ware in dieser Hinsicht von seinen Pflichten bei der Verladung oder Ausladung der Ware zu unterrichten.
- Wenn der Käufer Unternehmer ist, hält der Verkäufer das rechtliche und faktische Verhalten der Personen, die erklären, dass sie als Vertreter des Käufers (insbesondere die Arbeitnehmer) handeln, die glaubwürdigen Dokumente vorlegen, bzw. davon zeugende Informationen gewähren, für das Verhalten des Unternehmers. Wenn der Käufer die Übernahme der Waren ablehnt, oder durch sein Verhalten die Warenübernahme vereitelt oder verzögert, verpflichtet er sich, dem Verkäufer den gesamten abgerechneten Kaufpreis, die Transportkosten zu bezahlen und den gesamten entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Zu jeder Warenlieferung stellt der Verkäufer einen Lieferschein aus und legt ihn bei. Der Käufer verpflichtet sich, die ordentlich gelieferten Waren zu übernehmen und die Warenübernahme durch die Unterzeichnung der berechtigten Person auf dem Lieferschein oder auf dem Transportschein zu bestätigen.
III. Lieferfristen und Bedingungen
- Soweit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes vereinbart ist, muss der Verkäufer die Waren innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Zeit (im Folgenden nur als "Produktionszeit" genannt) vorlegen und sie so schnell wie möglich gemäß Artikel II dieser AGB für den Transport zum Käufer vorbereiten. Im Falle der Unmöglichkeit, diese Produktionszeit einzuhalten, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer rechtzeitig zu benachrichtigen und ihm den Grund für die verspätete Produktion der Ware zu nennen. Bei verspäteter Herstellung der Ware hat der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Ersatzfrist für die Herstellung der Ware zu bestimmen. Nach Ablauf der Ersatzfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag sind ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Wenn der Verkäufer an dem Verzug in der Warenherstellung nicht schuld ist, ist er berechtigt, die Waren nach dem Wegfall des Hindernisses, das ihm an der Warenherstellung hinderte, herzustellen.
- Die Vertragsparteien können im Kaufvertrag vereinbaren, dass sie sich in ihren gegenseitigen Beziehungen nach einer der Lieferfristen gemäß INCOTERMS 2020 richten werden.
IV. Höhere Gewalt
- Der Verkäufer haftet nicht für die Verzögerung oder Unterbrechung der Produktion und Lieferung von Waren, die durch höhere Gewalt beim Verkäufer oder einem seiner Lieferanten verursacht werden. Als höhere Gewalt gilt jede unvorhersehbare Ausnahmesituation oder ein Ereignis, auf das der Verkäufer keinen Einfluss hat und das ihn daran hindert, die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, das nicht durch Fehler oder Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wird und auch bei aller Sorgfalt nicht überwunden werden kann.
V. Kaufpreis
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die gelieferte Ware zu dem am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preis des Verkäufers zu zahlen. Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise entsprechen der gültigen Preisliste des Verkäufers. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn die Lieferungen in der Tschechischen Republik erfolgen. Die Versand- und Versicherungskosten werden, sofern vereinbart, dem Käufer in der Rechnung gesondert fakturiert. Wenn die eigenen Kosten des Verkäufers in der Zeit nach der Bestätigung der Bestellung um mehr als 10% steigen, insbesondere in Bezug auf Transport, Energie und Löhne, oder wenn es zur Preiserhöhung bei Eisen, Edelmetallen und Buntmetallen an der Londoner Börse mit Eisenmetallen (LME www.ime.co.uk) kommt, ist der Verkäufer berechtigt, diesen Kaufpreis unabhängig von dem in der Preisliste des Verkäufers angegebenen Preis anzupassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer über diese Anpassung des Kaufpreises zu informieren. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung betreffs der Kaufpreisanpassung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten, jedoch nur für Waren, deren Produktion noch nicht begonnen wurde. Tritt der Käufer nicht innerhalb der vorgenannten Frist vom Kaufvertrag zurück, gilt die Kaufpreisanpassung als akzeptiert.
- Wenn dem Verkäufer zusätzliche Kosten entstehen, z. B. beim Verzug bei der Warenausladung und bei den Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden diese Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
VI. Gefahrübergang bei Beschädigung der Ware
- Beim durch den Verkäufer sichergestellten Transport der Ware geht die Schadensgefahr an den Waren auf den Käufer mit der Übernahme der Waren durch den Käufer über. Gleiches gilt, wenn der Käufer die Ware nicht übernimmt, obwohl der Verkäufer ihm erlaubt hat, über sie zu verfügen.
- Wenn der Verkäufer dem Frachtführer die Waren für den Transport zum Käufer an einem durch den Kaufvertrag bestimmten Ort übergibt, geht auf den Käufer die Gefahr der Beschädigung an der Ware mit der Übergabe der Waren an den Frachtführer an diesem Ort über, falls der Ort nicht vereinbart wurde, mit der Übergabe der Waren an den ersten Frachtführer für den Transport an den Bestimmungsort.
- Schäden an Waren, die nach dem Übergang der Schadensgefahr an den Waren auf den Käufer entstanden sind, haben keinen Einfluss auf die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu bezahlen, es sei denn, der Verkäufer hat den Schaden durch die Verletzung seiner Pflicht verursacht.
- Bei dem vom Käufer gesicherten Transport geht die Schadensgefahr an der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware an den Frachtführer wegen des Transports zum Käufer übergeben wird. Der Verkäufer trägt die Verantwortung weder für die durch den Transport oder beim Transport entstandenen Schäden noch für die Mengenverluste. Dies gilt auch für Schäden, die durch verschmutzte oder ungeeignete Fahrzeuge oder die Ladeeinrichtung des Käufers oder seines Vertragspartners verursacht werden.
VII. Mängel und daraus resultierende Ansprüche, Reklamationsordnung
- Für die Feststellung der Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel gelten die Bestimmungen des § 2099 und ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Der Verkäufer haftet für Mängel an den verkauften Waren zum Zeitpunkt deren Annahme durch den Käufer und für Mängel, die während der Garantiezeit auftreten. Die Garantie des Verkäufers für Qualität und die Garantiezeit für die Waren wird durch die Betriebs- und Garantiebedingungen von LICON s.r.o bestimmt, die unter www.licon.cz verfügbar sind. Bei der Herstellung der Waren des Verkäufers wurden die geltenden EN-Normen und die allgemein verbindlichen technischen Vorschriften für die gegebene Art und den Typ der Waren eingehalten.
- Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer schriftlich über etwaige Mängel, die unter die Qualitätsgarantie des Verkäufers fallen, unverzüglich nach deren Feststellung zu informieren oder direkt das Online-Reklamationsformular auszufüllen, das sich auf den Webseiten www.licon.cz befindet. Die Mitteilung der Mängel („Reklamation“) muss folgende nachgewiesene Angaben enthalten: genaue Bezeichnung der Waren, Art des Mangels oder wie sich der Mangel zeigt, Lieferscheinnummer, Fotodokumentation, gewählten Reklamationsanspruch. Der Käufer ist verpflichtet, die Aufbewahrung und die getrennte Lagerung der Waren bis zur Erledigung der Reklamation sicherzustellen. Wurden die Waren bereits benutzt, stellt der Käufer die Möglichkeit ihrer Untersuchung an ihrem Verwendungsort sicher.
- Der Verkäufer haftet für offensichtliche und versteckte Mängel, die die Waren zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer haben, die während der Gewährleistungsfrist bei den gelieferten Waren festgestellt werden und die durch die Verletzung von Pflichten des Verkäufers verursacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Anweisungen des Verkäufers für die Installation und Verwendung der Waren vollständig an seine Abnehmer weiterzugeben. Wenn er dies nicht tut und infolge seiner Handlungen ein Schaden entsteht, haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Anweisungen des Verkäufers durch einen Dritten verursacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Lieferung oder Übernahme sorgfältig zu untersuchen, und sich offensichtliche Mängel, insbesondere Schäden, Mängel, fehlende Teile oder fehlerhafte Warenmengen, sofern es sich um keine Teillieferung handelt, vom Frachtführer auf den Beförderungspapieren bestätigen zu lassen. Der Käufer ist weiter verpflichtet, den Verkäufer über diese Fehler oder Mängel der Lieferung unverzüglich zu unterrichten, andernfalls erlischt sein Recht auf Mängelhaftung. Festgestellte mechanische Beschädigung der Waren regelt bei deren Übernahme der Käufer mit dem Frachtführer. Mängel, die bei einer sofortigen, konsequenten und sorgfältigen Kontrolle nicht festgestellt werden konnten, muss der Käufer unverzüglich nach der Feststellung dem Verkäufer bekannt geben. Reklamationen wegen Verwechslung des Sortiments, Mengenunterschiede, Unvollständigkeit der Lieferung, Verpackungsfehler, falscher Rechnungs- / Lieferscheindaten sind nach Erhalt der Ware unverzüglich geltend zu machen. Bei Mängeln, die durch den Transport zum Käufer verursacht werden, ist es erforderlich, ein Protokoll über den Schaden in Anwesenheit des Frachtführers auszufertigen.
- Reklamationsverfahren:
- Alle reklamierten Mängel müssen vom Käufer schriftlich geltend gemacht werden, wobei es möglich ist, das Online-Formblatt zu nutzen, das sich auf www.licon.cz befindet.
- Wenn der Käufer zur Geltendmachung der Reklamation das Online-Formblatt nicht nutzt, ist er verpflichtet, gemäß Absatz 3 dieses Artikels dieser AGB vorzugehen und in der Reklamation alle Daten anzugeben, die zur Identifizierung der Waren beim Verkäufer erforderlich sind.
- Ansprüche wegen fehlerhafter Waren:
- Stellt der Verkäufer fest, dass die Reklamation berechtigt ist, hat der Käufer das Recht:
- vom Kaufpreis auch bei reparierbaren Mängeln einen Rabatt zu verlangen,
- die Beseitigung der Mängel durch Reparatur zu fordern, falls die Mängel reparierbar sind,
- die Beseitigung der Mängel durch Lieferung der Ersatzwaren für die fehlerhaften Waren zu fordern, falls die Mängel nicht reparierbar sind, oder die Lieferung von fehlenden Waren zu fordern,
- die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen, falls die Mängel nicht reparierbar sind.
- Die Wahl zwischen den unter den Buchstaben a) und b) des Absatzes 6 genannten Ansprüchen liegt beim Verkäufer.
- Durch die Lieferung der fehlerlosen Ersatzwaren oder durch die Rückzahlung des Kaufpreises geht das Eigentumsrecht zu den reklamierten Waren auf den Verkäufer über, wenn es vorher auf den Käufer übergegangen ist.
- Wenn der Verkäufer die Mängelansprüche des Käufers nicht anerkennt, trägt der Käufer die Kosten, die dem Verkäufer durch die Reklamation entstanden sind.
- Mängel- und Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von Produktmängeln verjähren in der durch das Gesetz bestimmten Frist.
VIII. Zahlungsbedingungen
- Soweit zwischen dem Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart ist, sind die vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung an den Käufer zahlbar. Eine mögliche Sicherung der Schuld durch den Käufer oder einen Dritten ändert nicht den Inhalt der Verpflichtung, insbesondere ihre Fälligkeit. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Sicherung der Schuld vorrangig geltend zu machen und ist berechtigt, auf die ordentliche Erfüllung der Pflicht des Käufers zu bestehen.
- Die Nichtzahlung der finanziellen Verpflichtung innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fälligkeitsfrist führt zum Verzug. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % für jeden Tag der verspäteten Erfüllung seiner Geldverpflichtung zu berechnen. Wenn die Verpflichtung des Käufers in Raten gezahlt werden soll, kommt es mit der Verzögerung einer einzigen Rate zur Fälligkeit der gesamten Verpflichtung (Verlust des Ratenvorteils). Weiter ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte oder verbleibende Vertragserfüllung zu verweigern und vom Käufer Schadensersatz für die Verletzung des Kaufvertrages zu verlangen.
- Einseitige Anrechnung gilt für den Käufer nur, wenn es sich um eine durch den Verkäufer schriftlich oder rechtskräftig anerkannte Gegenforderung handelt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, das Rückhaltrecht zu den Sachen im Eigentum des Verkäufers geltend zu machen, die er von früheren oder anderen Geschäften im Rahmen der üblichen Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer oder mit Dritten besitzt.
- Der Verkäufer kann vom Käufer die Sicherung seiner Forderungen jederzeit verlangen und die Anrechnung gegenseitiger Forderungen durchführen. Bei der Ablehnung der geforderten Sicherungen ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Bei der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen nach diesen AGB oder dem Kaufvertrag oder unter den Umständen, die nach der Alleinerwägung des Verkäufers die Zahlungsglaubwürdigkeit des Käufers mindern, ist der Verkäufer berechtigt, bei allen Warenlieferungen die Vorauszahlung zu fordern. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers von mehr als 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn es nach dem Abschluss des Kaufvertrags angesichts des Verhaltens des Käufers evident wird, dass der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag (vor allem due Pflicht die Waren zu übernehmen und die Pflicht den Kaufpreis zu bezahlen) nicht erfüllt, kann der Verkäufer die Ausführung des Kaufvertrags verweigern, bis ihm die Leistung des Käufers gewährt oder genug gesichert wird, und zwar auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer kann für den Käufer eine Frist von 10 Kalendertagen zur genügenden Sicherung der Leistung bestimmen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers zu verlangen. In diesen Fällen ist der Käufer verpflichtet, den berechtigten Mitarbeitern des Verkäufers Zutritt zu den Geschäftsräumen des Käufers, in denen sich die bereits gelieferten Waren befindet, zwecks der Verladung und der Abfuhr zu gewähren.
- Wenn die Zahlung nicht ausreicht, um alle Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer abzudecken, bestimmt der Verkäufer, welche Forderungen und Zubehörteile durch diese Zahlung bezahlt werden.
- Falls der Käufer mehr als 30 Tage seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt, wartet der Verkäufer mit der Erledigung der nächsten Bestellung des Käufers bis zur Bezahlung aller fälligen Rechnungen des Käufers. Während dieser Zeit gerät der Verkäufer mit der Ausführung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht in Verzug.
- Wenn der Verkäufer im Rahmen des Kaufvertrages das Recht hat, von diesem Kaufvertrag zurückzutreten, erlöschen durch Rücktritt vom Kaufvertrag alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Kaufvertrag. Der Rücktritt vom Kaufvertrag betrifft jedoch nicht den Anspruch auf Schadenersatz, der durch die Verletzung des Kaufvertrags entsteht. Der Rücktritt vom Kaufvertrag hat keinen Einfluss auf die Sicherung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Die Bestimmungen über Vertragsstrafen, Verzugszinsen, Informationsschutz und Bestimmungen über die Rechte und Pflichten, aus deren Natur sich ergibt, dass sie auch nach dem Rücktritt fortdauern sollen (besonders geht es um die Pflicht des Käufers, Geldleistungen für die durch den Verkäufer gewährten Leistungen vor der Wirksamkeit des Rücktritts zu gewähren), sind auch nicht betroffen.
- Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss schriftlich an die Adresse der Vertragspartei erfolgen, für die er bestimmt ist. Wenn die Sendung nicht an die andere Vertragspartei erfolgreich zugestellt oder durch die andere Vertragspartei übernommen wird oder wenn die Sendung während der Lagerzeit nicht abgeholt wird und der Inhaber der Postlizenz die Sendung zurücksendet, gilt sie am dritten Tag vom Tag des nachweisbaren Absendens der Sendung als zugestellt, und zwar mit allen Rechtsfolgen.
IX. Übergang des Eigentumsrechts zu den Waren
- Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht zu den Waren nach voller Bezahlung des Kaufpreises, sofern nichts anderes zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist. Wenn der Käufer jedoch den Kaufpreis in voller Höhe vor dem Tag der Warenlieferung bezahlt, erwirbt der Käufer das Eigentumsrecht zu den Waren am Tag der Bezahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.
- Der Eigentumsvorbehalt gemäß dem vorstehenden Absatz bedeutet, dass der Verkäufer bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der Waren bleibt und das Recht auf den Schutz seines Eigentums hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schriftlich über eine wesentliche Verschlechterung seiner finanziellen Lage rechtzeitig zu informieren, vor allem bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei der Einleitung der Liquidation, wenn ihm der Bankrott droht oder der Bankrott gegen ihn erklärt wurde, bzw. wenn andere Tatsachen auftreten, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darstellen. Wenn es zu einer solchen wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers kommt, ist der Verkäufer auch ohne die Verständigung des Käufers nach dem vorigen Satz berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag oder mit der Einleitung der Liquidation oder mit der Einreichung des Antrags auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht des Käufers, die Waren des Verkäufers zu verkaufen, und der Verkäufer ist berechtigt, solche Waren, auf denen sich der Eigentumsvorbehalt bezieht, vom Käufer zu übernehmen, und zwar auch im Fall, dass die Fälligkeitsfrist des Kaufpreises noch nicht abgelaufen ist. Wenn der Käufer die gegenständlichen Waren nicht herausgibt, verpflichtet er sich, den beauftragten Angestellten des Verkäufers den Zugang zu den Räumlichkeiten der einzelnen Betriebsstätten des Käufers, in denen sich die Waren befinden, zwecks der Verladung und dem Abtransport der Waren zu ermöglichen.
X. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Verkäufer als Verwalter der personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden nur als „GDPR“ genannt) verarbeitet die personenbezogenen, vom Käufer und seinen Vertretern im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss und die Ausführung des Kaufvertrags gewonnenen Daten im Einklang mit den Regeln, die durch GDPR bestimmt werden, und im Einklang mit diesen Bedingungen.
- Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer sind die personenbezogenen Daten des Käufers, seiner Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter oder Mitglieder der Statutarorgane des Käufers (im Folgenden nur als „Arbeiter des Käufers“ genannt), und zwar vor allem: (i) Identifikationsdaten (insbesondere Name und Vorname, Stellung) und (ii) Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer), (iii) die Daten im erforderlichen Umfang für die Warenlieferung, Versicherung oder Bezahlung des Kaufpreises nach dem Kaufvertrag.
- Personenbezogene Daten der Mitarbeiter des Käufers werden vom Verkäufer im erforderlichen Umfang für die Erfüllung seiner Pflichten nach dem Kaufvertrag, für die Ausführung seiner Rechte, für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und für die zusammenhängende Geschäftskommunikation mit dem Käufer verarbeitet. Der Verkäufer kann die Kontaktdaten der Arbeiter des Käufers auch zwecks der Versendung von Geschäftsangeboten, Newslettern und ähnlichen Geschäftsmitteilungen verarbeiten. Der Verkäufer wird die personenbezogenen Daten der Arbeiter des Käufers für die Dauer der Geschäftsbeziehungen und für die den bestimmten Zwecken der Verarbeitung entsprechende Dauer verarbeiten, und zwar im Einklang mit der Akten- und Skartierungsordnung des Verkäufers.
- Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeiter des Käufers nach dem Kaufvertrag erklärt der Verkäufer, dass (i) er die personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen von GDPR verarbeiten wird; (ii) den Arbeitern des Käufers die Ausführung ihrer Rechte nach GDPR ermöglichen wird; (iii) die Verschwiegenheit der die personenbezogenen Daten verarbeitenden Personen sicherstellen wird; und (iii) nach der Beendigung der Verarbeitungszwecke nach diesen Bedingungen alle personenbezogenen Daten der Arbeiter des Käufers löschen wird.
- Der Käufer verpflichtet sich: (i) die Arbeiter des Käufers über die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch den Verkäufer im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Kaufvertrags nach diesen AGB zu informieren, einschließlich ihrer damit verbundenen Rechte als Datensubjekte nach GDPR, und über die Möglichkeit, die Prinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf den Webseiten des Verkäufers zugänglich sind, kennenzulernen; (ii) den Verkäufer im Fall einer Änderung der Arbeiter oder ihrer personenbezogener Daten, die dem Verkäufer mitgeteilt wurden; zu informieren und (iii) die Zustimmung der Arbeiter des Käufers mit der Nutzung seiner Arbeitskontaktdaten zwecks der Versendung von Geschäftsmitteilungen an den Käufer sicherzustellen und sie über das Recht zu informieren, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
XI. Schlussbestimmungen, Rechts- und Gerichtswahl
- Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen tschechischem Recht. Für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und die damit verbundenen Ansprüche aus außervertraglichen Beziehungen sind die tschechischen Gerichte nach den einschlägigen Verfahrensregeln zuständig.
- Eine etwaige Ungültigkeitserklärung einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Diese AGB gelten ab dem 1. Juni 2021 und sind auf www.licon.cz veröffentlicht.